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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praxis für Podologie Stephanie Maisenbacher, Neuweiler, gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche, individuelle Vereinbarung möglich. 

Die Praxis behält sich mögliche Modifikationen der AGB's vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Die Preisanpassungen im Werte. und Wirtschaftssystem erfolgen jährlich. Änderungen werden mindestens 30 Tage im voraus angekündigt. 

Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind somit gültig. 

 

§ 2 Terminvereinbarung

Gemäß §611 BGB kommt bei einer Terminvereinbarung mit der Praxis für Podologie Stephanie Maisenbacher, Neuweiler, ein Dienstvertrag zustande. 

Termine können per Telefon (07055 - 1869995) oder persönlich in unserer Praxis (Gewerbepark 2, 75389 Neuweiler) vereinbart werden. 

Im Interesse anderer Patienten kann das verspätete Erscheinen zu einem Termin die Verkürzung der Behandlungszeit zur Folge haben.

Die Gewährung von Vergünstigungen aufgrund einer vom Patienten während der Behandlung gewünschten Verkürzung ist nicht möglich. Folglich wird der Preis gemäß der Behandlungsbuchung fällig. 

 

§ 3 Terminverschiebung / -absagen, Verspätungen und Stornogebühr

Die Praxis stellt für einen vereinbarten Termin eine Fachkraft bereit, weshalb bei nicht eingehaltenen Terminen eine kurzfristige Neuvergabe in der Regel nicht möglich ist. Folglich ist zu beachten:

Terminabsagen haben 24 Stunden im Voraus per Telefon, Anrufbeantworter oder durch eine andere beauftragte Person zu erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt, jedoch können Anrufer an allen Wochentagen den Anrufbeantworter benutzen.

An Feiertagen und Wochenenden muss die Absage noch am letzten Werktag erfolgen. Rückrufe erfolgen so schnell wie möglich.

Eine Ausfallgebühr bzw. Aufwandsentschädigung gemäß §615 BGB von € 25,00 bei podologischen/medizinischen Fußkomplettbehandlungen wird geltend gemacht, wenn der Patient nicht erscheint.  

Erscheint der Patient verspätet (über 10 Minuten) und die vereinbarte Behandlung ist organisatorisch sowie zeitlich nicht möglich, behält sich die Praxis die Behandlungsart und -dauer sowie ggf. eine entsprechende Aufwandsentschädigung vor. 

Die Praxis für Podologie Stephanie Maisenbacher, Neuweiler, behält sich aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren. 

 

§ 4 Hausbesuche

Eine Vereinbarung von Hausbesuchen ist nur möglich, wenn es dem Patienten aufgrund krankheitsbedingter Unfähigkeit verwehrt ist, das Haus zu verlassen.

Solche Besuche stehen und dem Vorbehalt der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis. Dementsprechend besteht keine Verpflichtung der Praxis für derartige Besuche. 

 

§ 5 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung

Eine podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung beruht auf der rechtlichen Grundlage eines "Dienstleistungsvertrages für Heilleistungen". Eine Abrechnung durch Unterschrift auf der Heilmittelverordnung ist nicht möglich. 

Für nicht eingehaltene Termine hat die Praxis einen Anspruch auf Ausfallgebühr gemäß §§611, 615, 252 BGB, die privat beglichen werden muss.

 

§ 6 Datenschutz

Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftungsausschluss

Im Rahmen einer rechtlichen korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den Karteikarten bzw. in der podologischen Patienten-Software in der Praxis.

Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen. 

Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleitung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

 

§ 8 Gerichtsstand

Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie Stephanie Maisenbacher, Neuweiler.

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich die Gemeinde Neuweiler, BW.

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