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Unsere Praxis verfügt über eine Kassenärztlichezulassung und ist somit bei allen Krankenkassen zugelassen. 

IK: 390801043 

Eine Heilmittelverordnung können Sie mit folgenden Diagnosegruppen erhalten:

-DF Diabetisches Fußsyndrom (Diabetiker)

-NF Neuropathischer Fuß (krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär)

-QF Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett)

-UI1, UI2 Unguis Incarnatus Stadium 1 oder 2 (Eingewachsene Fußnägel)

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