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Wir verwenden zur podologischen Behandlung ausschließlich steril aufbereitete Instrumente nach: 

  • § 5, § 8 (4) der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte- Betreiberverordnung - MPBetriebV)

  • Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"

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